Urheberrechtsabgabe

  • Weiß irgendwer ob wir über ubook eine Urheberrechtsabgabe bezahlt haben die man jetzt wie auch immer zurrückfordern könnte?
    (information basierend auf:"http://derstandard.at/?url=/?id=1240550590943 " )

  • nur, wenn explizit auf der rechnung ausgewiesen, siehe:
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  • nur, wenn explizit auf der rechnung ausgewiesen, siehe:
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    d.h., wenn in der Preiskalkulation versteckt -> ätschibätschi!! Zumindest bei HP kann man sich sicher sein, dass diese Abgabe nie bezahlt wurde.

  • nein, das kann nicht versteckt sein.
    es ist wohl bei allen grossen firmen so, aber wir warten noch die rueckantworten ab. zudem muss man die haendler befragen, das ist deutlich wichtiger.
    der haendler kann das ja, und wenn man den text der hp durchliest, aufgeschlagen haben, da er der ist, der es abfuehren muesste.

  • wir bekommen hierfuer offizielle statements.
    ich glaube im uebrigen, dass keine der beteiligten firmen diese abgabe je verrechnet hat.

  • nein, das kann nicht versteckt sein.
    es ist wohl bei allen grossen firmen so, aber wir warten noch die rueckantworten ab. zudem muss man die haendler befragen, das ist deutlich wichtiger.
    der haendler kann das ja, und wenn man den text der hp durchliest, aufgeschlagen haben, da er der ist, der es abfuehren muesste.


    Soweit ich weiß hat ja HP die Verantwortung für die Händler übernommen. Ansonsten hätten sie ja nie einen Musterprozess angestrebt. (ich kann jetzt nicht die Stellungsnahme von HP lesen, da ich diese PDF-Datei auf dem derzeitigen Fremdcomputer nicht lesen kann, k.A. warum) Ich beziehe mich jetzt auf den Artikel in der Ausgabe 10/2009 von c't.


    btw: cm schläft nie :?: Bist ja wirklich jederzeit aktiv :D:D

  • die verrechnung gegenueber dem endkunden macht die acp.
    und wenn ich mich richtig erinnere, so haben wir bei internen bestellungen aus dem jahre 2006 sehr wohl eine verrechnung der urheberrectsabgabe.
    2007 allerdings schon nicht mehr.
    ich bekomme vom forum leider nicht bei allen eintraegen eine benachrichtgung (frage mich nicht warum ;-)). die von deinem eintrag habe ich bekommen und selbstredend gleich geantwortet.
    ich bin kein guter schlaefer ;)

  • die von deinem eintrag habe ich bekommen und selbstredend gleich geantwortet.
    ich bin kein guter schlaefer ;)


    Deine Überstundengelder müssen ja 5stellige Beträge übersteigen :D:D:D:D:D
    ... oder sind das doch eher freiwillige (dafür sind dir die Nutzer dieses Forums sicher dankbar :!: ) Dienstleistungen? (ich persönlich tippe mal auf das zweite, wobei du dir sicher eine Bonuszahlung verdient hast :!::!: )

  • Hallo u:booker,


    da das PDF nicht von allen geladen werden kann und hier in diesem Thread die UHG behandelt wird, die Stellungnahme von HP zum Thema in reiner Textform:


    PC Urheberrechtsabgabe


    Mit 1.1.2006 war von den Verwertungsgesellschaften Literar Mechana und VBK
    in Österreich eine Reprografievergütung auf PCs in der Höhe von 18 Euro pro
    Gerät eingeführt worden. HP hat unter Mitwirkung der WKO stellvertretend für
    die gesamte Branche eine Feststellungsklage gegen diese Urheberrechtsabgabe
    eingebracht. Das Urteil des Obersten Gerichthofes erfolgte mit 24. Februar 2009
    und besagt, dass die Reprografievergütung für PC rechtlich nicht gedeckt ist („da
    ein PC allein kein Gerät sei, mit dem ein digital gespeichertes Werk ausgedruckt
    oder auf Papier oder einem vergleichbaren Material festgehalten werden
    könne“).


    Frage: Hat HP die Reprografievergütung auf PCs seit 1.1.2006 abgeführt?
    Bekommt ein Käufer, der die Abgabe in diesem Zeitraum entrichten musste, nun
    Geld von HP zurück?
    Antwort: Abzuführen war diese Abgabe von den Erstinverkehrbringern in
    Österreich, d.h. nicht von HP selbst, sondern von Distribution und Handel. HP hat
    diese Abgabe allerdings von Anfang an als juristisch nicht gerechtfertigt
    betrachtet und daher entsprechende Rechtsmittel ergriffen. HP hat die
    Urheberrechtsabgabe auch selbst finanziell ensprechend behandelt und sie seit
    1.1.2006 in keiner Weise an die Erstinverkehrbringer verrechnet. Inwieweit sie
    von Erstinverkehrsbringern an Käufer weiter verrechnet wurde, entzieht sich
    unserer Kenntnis. Rückforderungen eventuell eingehobener Abgaben sind aus
    diesem Grund zwischen diesen beiden Parteien zu regeln.


    Zitat Ende.


    Hoffe das klärt die Fragen/Unklarheiten.


    lg HP

  • Die offiziellen Statements der Firmen sind jetzt Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. gesammelt.


    kurz: Für u:books wurde keine Urheberrechtsabgabe verrechnet und kann daher auch nicht zurückgefordert werden.