Rechnung auf Firma

  • in der vergangenheit war das nicht moeglich. die bestellung geht ja via shibboleth und ueberprueft die daten des studierenden, auf dessen name auch die rechnung ausgestellt wird.

  • Also wie jetzt. Laut Manfred (zumindestens bei PC-Ware) ja, laut cm generell nein. Wäre wirklich eine interessante option.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    es soll hier keinesfalls um missbrauch gehen.
    Aber viele Studenten arbeiten und bei ein paar wenigen erklärt sich die Firma bereit ihnen ein Notebook zu kaufen bzw. zur Verfügung zu stellen.
    Diese Firmen benötigen daher eine Rechnung auf die Firma - und daher auch die Ausnahmeregelung bei PC-Ware. Ich glaube im letzten Verkaufs-
    fenster waren es gerade einer oder zwei.


    Gruß
    Manfred

  • Zitat

    Aber viele Studenten arbeiten und bei ein paar wenigen erklärt sich die Firma bereit ihnen ein Notebook zu kaufen bzw. zur Verfügung zu stellen.

    So wie bei mir das gerade der Fall ist. Ich arbeite nebenbei als Softwareentwickler, da ist ein vernünftiges Notebook wohl nachvollziehbar.

  • Aber viele Studenten arbeiten und bei ein paar wenigen erklärt sich die Firma bereit ihnen ein Notebook zu kaufen bzw. zur Verfügung zu stellen.


    Also, mir ist das ja relativ wurscht und es ehrt euch, dass ihr den Leuten da so entgegenkommt, aber für mich stellt sich die Sache recht einfach dar: Dienstgerät = vom Arbeitgeber zu Firmenkonditionen und mit Firmenrechnung zu kaufen; Studentengerät = zu Studentenkonditionen und mit Privatrechnung (zB zum Absetzen von der Einkommensteuer) von der Studentin zu kaufen. Das sind einfach zwei ganz verschiedene paar Schuhe. (Zugegeben, aus Verkäuferperspektive mag das ziemlich gleich erscheinen.) Insofern kann ich das Missbrauchsvermeidungsargument durchaus nachvollziehen. (Wenn einem der Arbeitgeber einen Laptop zur privaten Nutzung kauft, ist übrigens dieser geldwerte Vorteil vom Arbeitnehmer = Studenten zu versteuern... "Vergessen"? Ojeoje, na so was...)

    • Offizieller Beitrag


    Also, mir ist das ja relativ wurscht und es ehrt euch, dass ihr den Leuten da so entgegenkommt, aber für mich stellt sich die Sache recht einfach dar: Dienstgerät = vom Arbeitgeber zu Firmenkonditionen und mit Firmenrechnung zu kaufen; Studentengerät = zu Studentenkonditionen und mit Privatrechnung (zB zum Absetzen von der Einkommensteuer) von der Studentin zu kaufen. Das sind einfach zwei ganz verschiedene paar Schuhe. (Zugegeben, aus Verkäuferperspektive mag das ziemlich gleich erscheinen.) Insofern kann ich das Missbrauchsvermeidungsargument durchaus nachvollziehen. (Wenn einem der Arbeitgeber einen Laptop zur privaten Nutzung kauft, ist übrigens dieser geldwerte Vorteil vom Arbeitnehmer = Studenten zu versteuern... "Vergessen"? Ojeoje, na so was...)


    Hallo Rasmussen,


    ich verstehe dein Problem nicht oder hast du ein Problem damit, dass ein oder zwei Firmen ein Gerät zu ubook Preisen einkaufen ?(
    Es soll auch Dienstgeber geben die den Studierenden sein Arbeitsgerät aussuchen lassen und mittlerweile wissen auch viele von ubook (wird ja auch
    genug Werbung in Tageszeitungen gemacht). Also wieso sollte die Firma dann ein Gerät wesentlich teurer kaufen und dann vielleicht, wegen des Preises, dem Studierenden nicht sein
    Wunschgerät kauften.


    Und wo oder wie sollte missbrauch durchgeführt werden? So wie jeder Student nur ein Gerät kaufen kann, kann ja dann auch nur ein Gerät an die Firma verrechnet werden.


    Gruß
    Manfred

  • Außerdem ist es ja nicht so, als würde die Firma das Angebot missbrauchen. Schlussendlich erhält ja der angestellte Student das Notebook, mit dem er dann arbeitet.

  • ich verstehe dein Problem nicht oder hast du ein Problem damit, dass ein oder zwei Firmen ein Gerät zu ubook Preisen einkaufen ?(
    Es soll auch Dienstgeber geben die den Studierenden sein Arbeitsgerät aussuchen lassen und mittlerweile wissen auch viele von ubook (wird ja auch
    genug Werbung in Tageszeitungen gemacht). Also wieso sollte die Firma dann ein Gerät wesentlich teurer kaufen und dann vielleicht, wegen des Preises, dem Studierenden nicht sein
    Wunschgerät kauften.


    Und wo oder wie sollte missbrauch durchgeführt werden? So wie jeder Student nur ein Gerät kaufen kann, kann ja dann auch nur ein Gerät an die Firma verrechnet werden.

    Ich hab kein ›Problem‹ damit und natürlich weiß ich, dass das nur eine Handvoll Notebooks pro Jahr betrifft. Aber das ändert ja nichts, dass ich mich darüber ein bisserl wundern darf und dabei auch noch das eine oder andere Argument anbringe, warum zB Apple so etwas nicht akzeptiert und dass die das nicht aus Jux und Tollerei oder als reine Schikane ablehnen.


    Wie der Missbrauch aussehen könnte, will ich hier nicht im Detail ausführen, weil ich keine Anleitungen zum Gesetzesbruch geben will. Mir würde da aber durchaus etwas Nettes einfallen, um sich das Gerät von der Finanz doppelt kofinanzieren zu lassen.


    Ich will mich ja auch nicht in die Geschäftsgebarung von PC-Ware einmischen, aber was ich sagen will ist, dass ich die Anbieter, die es explizit ablehnen, Firmenrechnungen für u:books auszustellen, sehr gut verstehen kann. Die u:book-Aktion ist eben nicht für Unternehmer und auch nicht für Arbeitnehmer oder Selbständige gedacht, sondern für Studierende (und andere Universitätsangehörige). Schon klar, dass eine ›Nebennutzung‹ durch den Studenten zusätzlich zum Studium nicht ausgeschlossen ist (und auch nicht ausgeschlossen werden kann). Wenn aber ein Unternehmer in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ein u:book kauft (USt-abzugsfähig, außerdem als betriebliche Aufwendung steuerlich absetzbar), dann scheint mir aber doch wohl eher das Studium die Neben- und der unternehmerische Zweck die Hauptsache zu sein, oder aber es geht schlicht darum, dem Studierenden seinen Lohn steuerschonend aufzufetten. Das alles ist wohl nicht Sinn der u:book-Aktion. Und wenn einem der Arbeitgeber ein Gerät sponsern, aber nicht zur Gänze (oder jedenfalls nicht zum regulären Preis) finanzieren will, dann gibt es dafür auch andere Modelle, die absolut ›koscher‹ sind. Als nächstes kaufen die Unternehmen für ihre studierenden Mitarbeiter nur mehr SSL-Softwarelizenzen, weil die weniger kosten, oder wie?

  • Schlussendlich erhält ja der angestellte Student das Notebook, mit dem er dann arbeitet.

    Ah, und für wen arbeitet er dann damit? ?(


    Es gibt eigentlich nur drei Möglichkeiten:
    1. Die Firma kauft Dir ein Notebook, damit Du mit dem Gerät für sie arbeiten kannst. Dann ist es kein ›Studenten-Laptop‹.
    2. Die Firma kauft Dir ein Notebook, damit Du zum Studieren eines hast und Dich dafür mit einem niedrigeren Lohn zufriedengibst. Dann ist es für das Unternehmen eine betriebliche Ausgabe und für Dich ein Lohn- oder Gehaltsbestandteil.
    3. Die Firma kauft Dir völlig selbstlos ein Notebook, weil sie der Ansicht ist, dass Studenten arme, förderungswürdige Hascherl sind, die auf das dringend angewiesen sind. Dann ist es Philanthropie (das Finanzamt würde sagen: Liebhaberei) und somit nicht einmal eine betriebliche Ausgabe (ausgenommen es handelt sich um ›echtes‹ Sponsoring).


    Alle drei Fälle sind nach meiner Auffassung kein Fall für u:book. Ist einfach eine andere Baustelle.


    Schon extrem kleinkariert, oder? :D

  • Die Firma kauft Dir völlig selbstlos ein Notebook, weil sie der Ansicht ist, dass Studenten arme, förderungswürdige Hascherl sind, die auf das dringend angewiesen sind.

    Ja bitte wo finde ich eine solche Firma?
    Ich gehöre nämlich genau zur Zielgruppe einer soclhen Firma.
    Bin ein armes und förderungswürdiges Hascherl und dringend darauf angewiesen. :)

  • Könnte man sich zum Beispiel eine derartige Rechnung ausstellen lassen?


    Herr Max Mustermann
    Musterfirma GmbH
    Musterstraße 123
    0000 Musterstadt


    Mir ist schon klar das der Rechnungsempfänger der Student mit passender MatNr. sein muss....aber ist eben diese zusatzinfo (Firma) möglich? ?(


    Es ist ja auch möglich das sich Unimitarbeiter auf ihren Namen, mit dem Zusatz "Institut für Sowieso" etwas bestellen können..... :whistling::whistling:


    lg

    Einmal editiert, zuletzt von User1140 ()

  • Auszug aus den Geschäftsbedingungen:
    „ […] Damit Sie Ihren Einkauf über den Apple Store zu den Sonderkonditionen für Bildungseinrichtungen tätigen können, müssen Sie entweder als Student eingeschrieben sein und einen gültigen Studentenausweis besitzen oder Sie müssen als Pädagoge oder Dozent an einer Bildungseinrichgung beschäftigt sein und das Produkt für Ihre privaten Zwecke, für Unterrichts- und/oder für Forschungszwecke erwerben. Apple ist berechtigt, von Ihnen jederzeit einen entsprechenden Nachweis anzufordern. Apple behält sich das Recht vor, Ihre Bestellung zu stornieren, wenn festgestellt werden sollte, dass Sie nicht wie oben beschrieben als Student, Pädagoge oder Dozent tätig sind und/oder Ihr Einkauf nicht den oben beschrieben Zwecken dient. […] ”
    Das war der offizielle Teil.


    Als Student (und damit nicht als Apple Mitarbeiter) kann ich folgendes dazu sagen:
    Wir sind so und so schon arm genug drann… ohne Job kommen viele Studenten nicht aus, viele Arbeitgeber zwingen uns zu unvorteilhaften Anstellungsverhältnissen (geringfügig, freier Dienstnehmer etc.), auf den Unis herrscht oft akuter Platzmangel, studentischer Raum fehlt auf den Unis auch meist… usw.
    Ich bin ehrlich gesagt froh, dass es einerseits den ZID gibt, der sich hier wirklich jedes Semester diese Arbeit antut uns uBook bieten zu können und andererseits dass 3 Hersteller - HP, Lenovo und Apple - uns (und wirklich uns Studenten) tolle Geräte zu wirklich stark vergünstigten Preisen abieten.
    Ich finde es gibt nicht viele Firmen, die heutzutage in Studenten investieren.
    Persönlich verstehe ich es einfach nicht, dass es doch immer wieder versucht wird dieses tolle Angebot irgendwie zu untergraben und mißbrauchen.


    Wir brauchen keine Rabatte und Unterstützung für Arbeitgeber, wir brauchen Unterstützung für uns Studenten.
    Zumindest wir sollten doch untereinander noch ein wenig zusammenhalten und auch einmal ganz klar sagen: Nein liebe Arbeitgeber, das gehört ganz alleine uns Studenten. Hier wird nicht getrickst, hier werden wir nicht für reine Profitgier mißbraucht. Immerhin wollen wir doch auch noch in Zukunft Geräte zu diesem Preis haben. Oder glaubt jemand tatsächlich, dass diese 3 Firmen die Rabatte noch immer hergeben würden wenn jeder Student für seinen Arbeitgeber ein uBook kaufen würde? Wir sind es der ganzen uBook Aktion auch ein wenig schuldig, dass wir verantwortungsvoll damit umgehen.


    Ich glaube das mußte mal so deutlich gesagt werden.


    Also wieder zurück und als Apple Mitarbeiter :):
    Nein, das geht natürlich nicht.
    Solltest du allerdings als Ein-Mann-Firma tätig sein wüßte ich keinen Grund, warum du das ganze nicht als Ausgabe dem Finanzamt melden könntest. Für Firmen gilt dieses Angebot aber sicherlich nicht.

  • Gibt es dazu schon etwas Neues? (ACP, PC-Ware)