Beiträge von Rasmussen

    Irgendwie komisch.
    Ich benutze ja den Account von einem KFler (Chemie) und der hat sich nie dafür interessiert.
    Auf der Vorklinik sind wir es aber eh schon gewohnt, dass alles mindestens 2 Anläufe braucht. :rolleyes:

    Könnte sein, dass es sich hier tatsächlich um ein allgemeines Problem an der MUG handelt: Beim Account einer Freundin geht es auch nicht, obwohl MEDonline etc problemlos funktionieren.

    Schlussendlich erhält ja der angestellte Student das Notebook, mit dem er dann arbeitet.

    Ah, und für wen arbeitet er dann damit? ?(


    Es gibt eigentlich nur drei Möglichkeiten:
    1. Die Firma kauft Dir ein Notebook, damit Du mit dem Gerät für sie arbeiten kannst. Dann ist es kein ›Studenten-Laptop‹.
    2. Die Firma kauft Dir ein Notebook, damit Du zum Studieren eines hast und Dich dafür mit einem niedrigeren Lohn zufriedengibst. Dann ist es für das Unternehmen eine betriebliche Ausgabe und für Dich ein Lohn- oder Gehaltsbestandteil.
    3. Die Firma kauft Dir völlig selbstlos ein Notebook, weil sie der Ansicht ist, dass Studenten arme, förderungswürdige Hascherl sind, die auf das dringend angewiesen sind. Dann ist es Philanthropie (das Finanzamt würde sagen: Liebhaberei) und somit nicht einmal eine betriebliche Ausgabe (ausgenommen es handelt sich um ›echtes‹ Sponsoring).


    Alle drei Fälle sind nach meiner Auffassung kein Fall für u:book. Ist einfach eine andere Baustelle.


    Schon extrem kleinkariert, oder? :D

    ich verstehe dein Problem nicht oder hast du ein Problem damit, dass ein oder zwei Firmen ein Gerät zu ubook Preisen einkaufen ?(
    Es soll auch Dienstgeber geben die den Studierenden sein Arbeitsgerät aussuchen lassen und mittlerweile wissen auch viele von ubook (wird ja auch
    genug Werbung in Tageszeitungen gemacht). Also wieso sollte die Firma dann ein Gerät wesentlich teurer kaufen und dann vielleicht, wegen des Preises, dem Studierenden nicht sein
    Wunschgerät kauften.


    Und wo oder wie sollte missbrauch durchgeführt werden? So wie jeder Student nur ein Gerät kaufen kann, kann ja dann auch nur ein Gerät an die Firma verrechnet werden.

    Ich hab kein ›Problem‹ damit und natürlich weiß ich, dass das nur eine Handvoll Notebooks pro Jahr betrifft. Aber das ändert ja nichts, dass ich mich darüber ein bisserl wundern darf und dabei auch noch das eine oder andere Argument anbringe, warum zB Apple so etwas nicht akzeptiert und dass die das nicht aus Jux und Tollerei oder als reine Schikane ablehnen.


    Wie der Missbrauch aussehen könnte, will ich hier nicht im Detail ausführen, weil ich keine Anleitungen zum Gesetzesbruch geben will. Mir würde da aber durchaus etwas Nettes einfallen, um sich das Gerät von der Finanz doppelt kofinanzieren zu lassen.


    Ich will mich ja auch nicht in die Geschäftsgebarung von PC-Ware einmischen, aber was ich sagen will ist, dass ich die Anbieter, die es explizit ablehnen, Firmenrechnungen für u:books auszustellen, sehr gut verstehen kann. Die u:book-Aktion ist eben nicht für Unternehmer und auch nicht für Arbeitnehmer oder Selbständige gedacht, sondern für Studierende (und andere Universitätsangehörige). Schon klar, dass eine ›Nebennutzung‹ durch den Studenten zusätzlich zum Studium nicht ausgeschlossen ist (und auch nicht ausgeschlossen werden kann). Wenn aber ein Unternehmer in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ein u:book kauft (USt-abzugsfähig, außerdem als betriebliche Aufwendung steuerlich absetzbar), dann scheint mir aber doch wohl eher das Studium die Neben- und der unternehmerische Zweck die Hauptsache zu sein, oder aber es geht schlicht darum, dem Studierenden seinen Lohn steuerschonend aufzufetten. Das alles ist wohl nicht Sinn der u:book-Aktion. Und wenn einem der Arbeitgeber ein Gerät sponsern, aber nicht zur Gänze (oder jedenfalls nicht zum regulären Preis) finanzieren will, dann gibt es dafür auch andere Modelle, die absolut ›koscher‹ sind. Als nächstes kaufen die Unternehmen für ihre studierenden Mitarbeiter nur mehr SSL-Softwarelizenzen, weil die weniger kosten, oder wie?

    Aber viele Studenten arbeiten und bei ein paar wenigen erklärt sich die Firma bereit ihnen ein Notebook zu kaufen bzw. zur Verfügung zu stellen.


    Also, mir ist das ja relativ wurscht und es ehrt euch, dass ihr den Leuten da so entgegenkommt, aber für mich stellt sich die Sache recht einfach dar: Dienstgerät = vom Arbeitgeber zu Firmenkonditionen und mit Firmenrechnung zu kaufen; Studentengerät = zu Studentenkonditionen und mit Privatrechnung (zB zum Absetzen von der Einkommensteuer) von der Studentin zu kaufen. Das sind einfach zwei ganz verschiedene paar Schuhe. (Zugegeben, aus Verkäuferperspektive mag das ziemlich gleich erscheinen.) Insofern kann ich das Missbrauchsvermeidungsargument durchaus nachvollziehen. (Wenn einem der Arbeitgeber einen Laptop zur privaten Nutzung kauft, ist übrigens dieser geldwerte Vorteil vom Arbeitnehmer = Studenten zu versteuern... "Vergessen"? Ojeoje, na so was...)